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RE: Urlaubsanspruch?
Hallo,
ich denke da kann man nachschlagen und findet für jede Berufsgruppe sicher eine Antwort vom Gesetzgeber bzw gibt ja immer nen Manteltarif.
So ganz pauschal kann ich dir jetzt zwar nicht antworten, aber aus der Sicht einer medizinischen Fachangestellten ist es so: Man rechnet den Tariflich Zustehenden Anspruch mal die Arbeitstage pro Woche und teilt die Summe durch 5.
Wir haben aber auch oft Samstags und Sonntags Dienst bzw Bereitschaftsdienst. Daher ist es sicher anders als bei einer Angestellten im Büro -9 to 5 Job.