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Umsonst essen ja oder nein? - Druckversion

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Umsonst essen ja oder nein? - Bernaise - 31.05.2017

Hallo zusammen,

habe vor kurzem angefangen bei einer Salatbar zu arbeiten (Systemgastronomie). Anfangs durften wir umsonst uns einen Salat machen. Nun macht der Chef Stress und möchte, dass wir 50% selber zahlen. Was sagt ihr dazu? Ist das normal? Ich dachte, dass man in der Gastronomie immer auch etwas zu essen bekommt.


RE: Umsonst essen ja oder nein? - sisyp - 27.10.2017

Ich persönlich finde, dass es das Essen umsonst geben sollte.
Ich weiß nicht wie es "rechtlich" ist, aber ich als Arbeitgeber würde es meinen Angestellten zur Verfügung stellen.
Vor allem wenns eh die Gastronomie Branche ist !


RE: Umsonst essen ja oder nein? - Zausi - 15.12.2017

Seid gegrüßt,


Es ist natürlich fast regelmäßig so, daß Mitarbeiter in der Gastronomie auch dort verköstigt werden.
So bleibt das Geld im Haus; wenn auch erstmal nur steuertechnisch und der Mitarbeiter kommt nicht auf die Idee möglicherweise zur Konkurrenz gegenüber essen zu gehen.
Ebenso ist es recht angenehm, sich vor dem Gang zur Arbeit nicht noch um Essen kümmern zu müssen.

Jedoch besteht keinerlei Anspruch des Arbeitnehmers auf Verköstigung durch den Arbeitgeber nur weil es sich um einen Gastronomiebetrieb handelt.
Solche Ansprüche werden in Form und Umfang i.d.R. im Arbeitsvertrag geregelt.


Das ganze ist ein steuertechnisches Problem.
Das Finanzamt unterstellt dem Unternehmer, im Kanal der Mitarbeiterverköstigung einen Teil des Gewinnes zusätzlich versickern zu lassen um so Steuern zu sparen.
In ehemaligen Ostblockländern war das bis vor einigen Jahren ein großes Problem daß besonders Lebensmittel schwarz verkauft wurden oder im Auto vom Chef verschwunden sind und dann bei der Steuer als Mitarbeiteressen,
als gestohlen, vergammelt usw. angegeben wurden.

Desweiteren sieht das Finanzamt beim Mitarbeiter einen sog. geldwerten Vorteil, da dieser ja Sachbezüge (Essen) zusätzlich zu seinem Gehalt bekommt. Diesen Mehrwert müsstest Du dann versteuern.
Wir haben daher den Mitarbeitern gesagt, daß sie bis zu einem bestimmten Betrag essen dürften. Hat auch immer recht gut funktioniert.
Was nicht funktioniert hat, hat man dann halt funktionierend gemacht... Big Grin

Damit das ganze nicht ausufert gibt es amtlich festgelegt Sachbezugswerte die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen kann, ohne daß es bei diesem zu einer Steuermehrbelastung kommt.
Hierzu gibt es eine kleine Übersicht über die Höhe der Sachbezugswerte.
https://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/voraussichtliche-sachbezugswerte-fuer-verpflegung-ab2017


Wenn man sich diese Zahlen anschaut, wird auch klar, warum ein Arbeitgeber außer aus Geiz auf die Idee mit den '50% selber zahlen' kommen kann.

1. Das betroffene Essen wird offiziell über die Kasse abgerechnet und dort als Mitarbeiteressen erfasst.
Die Folge sind: Keine dummen Gespräche beim Finanzamt und keine Überaschungen bei der Steuererklärung.

2. Bei den Preisen für Salate in der Gastronomie hat man die Grenze der Sachbezugswerte schnell überschritten, da hier ja der Verkaufspreis zu Grunde gelegt wird.
Die Folge sind: Dumme Gespräche beim Finanzamt und unliebsame Überaschungen bei der Steuererklärung.


Viele Grüße

Zausi