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Homeoffice für Mitarbeiterzufriedenheit? - Druckversion

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Homeoffice für Mitarbeiterzufriedenheit? - Smudo - 22.01.2017

Hallo zusammen,

da es bei meinen Kollegen gerade heiß diskutiert wird - was haltet ihr von Homeoffice? Sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern mind. einen Tag erlauben, von zu Hause zu arbeiten?

Und kennt sich vielleicht jemand aus, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann zur verfügung stellen müsste? Stuhl, Schreibtisch, Laptop, etc? Und können die die Kosten dafür dann von der Steuer absetzen?


LG


RE: Homeoffice für Mitarbeiterzufriedenheit? - Bernaise - 31.05.2017

Lieber Smudo,
man kann auf jeden Fall sein Arbeitszimmer steuerlich absetzen, allerdings nur, "wenn das Arbeitszimmer Dreh- und Angelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist". Ich denke, dass das mit einem Tag in der Woche nicht getan ist, weil das ja nur einen kleinen Teil der Arbeitszeit ausmacht. Was man dabei alles beachten muss, kannst du hier nachlesen: http://www.spiegel.de/karriere/wann-darf-man-ein-arbeitszimmer-von-der-steuer-absetzen-a-1074168.html Ist recht informativ und einfach erklärt.
Hab allerdings selber noch eine Frage bezüglich anderen Bereichen, die man von der Steuer absetzen kann. Ich habe [url=https://clever.naspa.de/kontofuehrungsgebuehren-steuererklaerung/]online gelesen[/url], dass man die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung ebenfalls angeben kann. Allerdings darf das Konto so wie ich das verstehe nur beruflichen Zwecken dienen. Das würde ja bedeuten, dass nur meine Einkünfte von meinem Arbeitgeber verbucht werden dürfen. Mich würde es interessieren, wie ihr das macht? Habt ihr dann extra zwei verschiedene Konten?