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Normale Version: Abeiten für cheff privat bin ich versichert
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Hallo !!!

Bin neu hier und habe folgendes Problem .
Ich bin im Maschinenbau tätig (als Maschinenschlosser).
seit einiger Zeit haben wir nicht viel zu tun und ich Muß bei meinem Cheff
auf seiner Privaten Baustelle handlangern.
Die frage ist nun mehr bin ich Über die Berufsgenossenschaft noch versichert
da das ja ein Bau ist und nichts mit meiner arbeitsstätte zu tun hat.
Ich hoffe ich habe das gut genug formuliert. Ich meine wenn mir ein Dachziegel
auf dem kopf fällt wer kommt dafür auf ?

Ich hoffe ich bekomme eine gute Antwort
Danke im vorraus
Guten Abend,

Ich kann mich natürlich sehr gerne mal erkundigen, aber meiner Meinung nach versichern die BG's nach Gefahrenpotential am Arbeitsplatz.
Und Dieses ist bei einem Metallfacharbeiter ein anderes als im Baugewerbe.
Zumal die Baustelle Deines Chefs keine Betriebsstätte ist.

Ich fürchte fast, daß Du im Fall eines Unfalls seitens der BG keinen Versicherungsschutz hast.
Jedoch möchte ich in einem solchen Fall nicht in der Haut Deines Chefs stecken...

Stell Dich doch einfach mal ganz treu-doof hin und frag ihn, wie es denn eigentlich im Falle eines Unfalls mit dem Versicherungsschutz aussieht.
Wenn er sofort gaaaaanz großspurig antwortet: "Da brauchen Sie sich überhaupt keine Sorgen machen..." oder " ...das hab ich alles abgeklärt..." kannst Du von einer Verarsche ausgehen.

Ruf doch einfach bei Deiner zuständigen BG an und erkundige Dich.
Du mußt das ja nicht unter Deinem Namen oder Nennung des Betriebes tun. Einfach mal unverbindlich nachfragen, wie es denn in einem solchen Fall aussieht.


Grüße Zausi
Bei sowas wäre ich auch extrem vorsichtig, da habe ich schon die wildesten Geschichten gehört. Lass lieber die Finger davon. Wenn dir in der "privaten Arbeitszeit für den Chef" mal was passiert, bist du wahrscheinlich nicht mal versichert. Üble Sache
Hallo,

das ist eine sehr interessante Frage.
Das sollte im Vertrag eigentlich geregelt sein. Die Genossenschaften werden hier sicherlich nicht in Haftung gehen, falls ein Unfall passiert. Falls eine Schlechtleistung von deiner Seite verursacht wird, muss und wird die Berufshaftpflicht(Quelle: https://www.berufshaftpflicht-fp.de/beru...-sinnvoll/) sofern vorhanden, eingreifen. Wenn nicht, wird er mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen in Haftung gehen.
(09.06.2015, 13:38 35)Jenny schrieb: [ -> ]Hallo,

das ist eine sehr interessante Frage.
Das sollte im Vertrag eigentlich geregelt sein. Die Genossenschaften werden hier sicherlich nicht in Haftung gehen, falls ein Unfall passiert. Falls eine Schlechtleistung von deiner Seite verursacht wird, muss und wird die Berufshaftpflicht(Quelle: https://www.berufshaftpflicht-fp.de/beru...-sinnvoll/) sofern vorhanden, eingreifen. Wenn nicht, wird er mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen in Haftung gehen.

Hallo Jenny,

ich bin ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und habe meine Ausbildung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft abgeschlossen. Über deine Pflichtversicherung, bei deiner zuständigen BG, wirst du in deinem Arbeitsvertrag nichts finden. Das hat einen simplen Grund. Die UV ist die Sozialversicherung deren Beiträge zu 100% dein jeweiliger Arbeitgeber trägt. Egal was du in deiner Firma machst und-, oder auch für deinen Chef, du bist immer versichert!!! Die Tatsache, daß du für Ihn arbeitest und er dich bei deiner KV angemeldet hat, reicht völlig aus. Sollte dich dein Chef allerdings nicht innerhalb von 6 Wochen, nach Beginn des Beschäftigungsverhälnisses, angemeldet haben solltest du deinen Chef sofort in Verzug setzen. Das machst du bestenfalls, indem du deine Krankenkasse anrufst, ob eine Anmeldung für dich vorliegt. Falls nicht, kümmert sich deine Krankenkasse darum. Die kennen solche "schrägen Vögel" schon. Also keine Sorge, alles ist geregelt.

Früher war ich Personalleiter. Heute bin ich Frührentner und widme mich der Jagd auf "schräge Vögel".

Gruß, Guy Fawkes`s Erbe
Hallo,

aber handelt es sich nicht, wie im Eingangspost beschrieben, um aufgezwungene Schwarzarbeit? Wird sich der Chef aus diesem Grund nicht davor hüten, seine Angestellten, die er einbezieht, bei der KV zu melden? Oder braucht er dann nur das sonst auch bestehende Beschäftigungsverhältnis vorzuschieben? Wäre mal interessant zu wissen, wie das läuft ...


Zitat:Falls eine Schlechtleistung von deiner Seite verursacht wird, muss und wird die Berufshaftpflicht sofern vorhanden, eingreifen. Wenn nicht, wird er mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen in Haftung gehen.

Ist diese Berufshaftpflicht wirklich notwendig, oder reicht nicht auch eine private Haftpflichtversicherung? Ich frage, weil ich momentan nach einem neuen Versicherer Ausschau halte. Ich habe bereits viele Informationen dazu auf [[Werbung entfernt]] gefunden und über die Seite die Anbieter mit den besten Policen zum Vergleichen herausgesucht. Gibt es Versicherer, bei denen so eine Berufshaftpflicht im Tarif inbegriffen wäre? Möchte ungerne noch eine weitere Versicherung abschließen, nur um mich extra während der Ausübung meiner Berufstätigkeit abzusichern. Hab jetzt was davon gelesen, dass man die Versicherungen kombinieren kann.
Ich dachte auch immer, dass es in der Hinsicht eine Versicherung für die Arbeitgeber gibt, die sie für ihre Angestellten für den Fall abschließen, dass sie einen Schaden auf der Arbeitsstelle anrichten. Wie es scheint, habe ich was verwechselt ... 



Gruß,
Josta
(20.09.2015, 06:55 40)Guy Fawkes`s Erbe schrieb: [ -> ]
(09.06.2015, 13:38 35)Jenny schrieb: [ -> ]Hallo,

das ist eine sehr interessante Frage.
Das sollte im Vertrag eigentlich geregelt sein. Die Genossenschaften werden hier sicherlich nicht in Haftung gehen, falls ein Unfall passiert. Falls eine Schlechtleistung von deiner Seite verursacht wird, muss und wird die Berufshaftpflicht(Quelle: https://www.berufshaftpflicht-fp.de/beru...-sinnvoll/) sofern vorhanden, eingreifen. Wenn nicht, wird er mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen in Haftung gehen.

Hallo Jenny,

ich bin ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und habe meine Ausbildung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft abgeschlossen. Über deine Pflichtversicherung, bei deiner zuständigen BG, wirst du in deinem Arbeitsvertrag nichts finden. Das hat einen simplen Grund. Die UV ist die Sozialversicherung deren Beiträge zu 100% dein jeweiliger Arbeitgeber trägt. Egal was du in deiner Firma machst und-, oder auch für deinen Chef, du bist immer versichert!!! Die Tatsache, daß du für Ihn arbeitest und er dich bei deiner KV angemeldet hat, reicht völlig aus. Sollte dich dein Chef allerdings nicht innerhalb von 6 Wochen, nach Beginn des Beschäftigungsverhälnisses, angemeldet haben solltest du deinen Chef sofort in Verzug setzen. Das machst du bestenfalls, indem du deine Krankenkasse anrufst, ob eine Anmeldung für dich vorliegt. Falls nicht, kümmert sich deine Krankenkasse darum. Die kennen solche "schrägen Vögel" schon. Also keine Sorge, alles ist geregelt.

Früher war ich Personalleiter. Heute bin ich Frührentner und widme mich der Jagd auf "schräge Vögel".

Gruß, Guy Fawkes`s Erbe

Gut zu wissen. Danke für die Info!