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Normale Version: Die Falle bei der Sozialversicherung
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Neueste Masche scheint die Vergabe von Kurzzeitverträgen (4-6 Wochen) zu sein, nach welchen das Arbeitsverhältnis nach Ablauf dieser Frist automatisch ohne Kündigung endet.

Mit dieser Art von Verträgen entledigt man sich bei Bedarf nicht nur problemlos von überschüssigem Personal, man spart auch die Sozialabgaben, da die Meldepflicht zur Sozialversicherung erst bei einer Beschäftigungsdauer ab 2 Monaten besteht.

Sollte man in der Situation sein, bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert zu sein, kann es durchaus sein, daß ein Ehepartner, der bei einer Zeitarbeitsfirma mit einem o.g "Kurzvertrag" arbeitet nicht zur Sozialversicherung gemeldet wird und die Kosten für die KV selbst gezahlt werden müssen.

Mein Tipp:

Bei mehreren kürzeren Beschäftigungsverhältnissen innerhalb eines Kalenderjahres sollte man genau Buch über die Anzahl der Arbeitstage führen.
Hat man 60 Tage innerhalb des Kalenderjahres erreicht, setzt man sich mit der Krankenversicherung in Verbindung und lässt die Möglichkeit zu einer Pflichtversicherung prüfen.
Dann hat man die Chance, noch ein paar Euro zurück zu bekommen.