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Arges aus der ARGE - Der 2. Anlauf - Druckversion

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Arges aus der ARGE - Der 2. Anlauf - Klavitter - 14.07.2010

Mit vollständig ausgefülltem ALG2 Antrag (PDF Datei vom Arbeitsamt) incl. aller erdenklicher Nachweise
bewaffnet, stattete ich der ARGE in Rastatt einen erneuten Besuch ab, in der Hoffnung, meinen Antrag
nun endlich abgeben zu können.
(Mir war das aus Krankenversicherungstechnischen Gründen wichtig.)

Aber es sollte mal wieder nichts daraus werden...
Ich müsse erst wieder den besagten Zettel von letztem Monat ausfüllen und meinen Antrag darauf
begründen.
Dann würde erst noch mal ein Gespräch stattfinden müssen... - So die Mitarbeiterin am Schalter.Smileeek

Also wieder eine halbe Stunde völlig zweckfreien Wartens auf einer de so bequemen Second Hand
Bahnhofsbänke.

Dann war es soweit: Herr Schälmann von vor einem Monat war wohl nicht, oder nicht mehr da.
Ich wurde in ein Büro geführt in dem gleich 2 Mitarbeiterinnen saßen. (Wohl für die besonders
hartnäckigen Fälle)

"So," fing die eine an "Ich bin Frau Schreiber, und Sie möchten also einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2
stellen..." (Diese Auffassungsgabe, dachte ich... Wahnsinn!!)

Ich meinte, daß ich schon alle Unterlagen komplett dabei hätte.
Frau Schreiber entgleisten alle Gesichtszüge...
"Ja... das geht nicht! Wir wissen ja gar nicht, welche Formulare Sie brauchen ... denn das müssen wir ja
erstmal hier prüfen."
Und auf mein Bündel Papiere blickend und immer nervöser werdend: "Und ich weiß ja auch nicht, woher
Sie diese Formulare überhaupt haben."
Und wie von einem Tonband abgespielt folgte der, wohl in einem Schnellumschulkurs für
wegrationalisierte Staatsbedienstete, gelernte Satz: "Ich habe zunächst zu prüfen ob sie überhaupt die
Voraussetzungen erfüllen um einen Arbeitslosengeld 2 Antrag stellen zu können."

Die müssen dort echt was verpeilt haben, oder ALG2 Antragsteller werden in Rastatt von den MA's der
ARGE allem Anschein nach vorsätzlich falsch informiert!!!


JEDER BÜRGER IST GRUNDSÄTZLICH BERECHTIGT BEI EINER BEHÖRDE ANTRÄGE GLEICH
WELCHER ART ZU STELLEN!
DIE BEHÖRDE IST VERPFLICHTET, DIESEN ANTRAG ENTGEGEN ZU NEHMEN UND ZU
BEARBEITEN. IM FALLE IHRER NICHTZUSTÄNDIGKEIT MUSS SIE DEN ANTRAG AN DIE DAFÜR
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE WEITERLEITEN.

Ich ließ Frau Schreiber, die ja keineswegs unfreundlich war, alles schön prüfen um dann die selben
Formulare in Blankoform in Händen halten zu dürfen, die ich ausgefüllt schon mitgebracht hatte.

Auf meine Frage, ob ich ihr selbige denn nicht einfach überlassen könne, erklärte sie mir, daß das
grundsätzlich nicht ginge, daß ich am selben Tag, an dem ich die Antragsformulare bekäme, diese auch
wieder abgeben könne. Dafür würde ich einen neuen Termin benötigen.

Wie viel Steuergelder könnte man durch den Abbau solch dümmlicher Bürokratie und die Beschäftigung
von Qualifiziertem Personal einsparen...
(Hätte Frau Schreiber doch gleich zugegeben, daß ihr Umschulkurs sie zwar zur Ausgabe der Formulare
nebst falscher Rechtsbelehrungen befähigt, keinesfalls aber zur Entgegennahme und Prüfung selbiger
Formulare.)

Dann mischte sich Frau Schreibers Kollegin Klink in das Gespräch ein, die bis lang nur an ihrem
Schreibtisch gesessen und auf ihre Tastatur eingehämmert hatte:

"So, ich habe hier noch etwas, das Sie noch unterschreiben müßten."
("müssten" schon wieder die Eventualitätsform. Nicht "müssen", nein "müssten". Also wenn nicht, ist auch
egal.)

OK. Ich hatte schon an einen Trick geglaubt, in einer versteckten Form die EinV abzuluchsen, aber es
handelte sich wirklich nur um die Bestätigung über den Erhalt der Antragsformulare. (So ein Schwachfug!)

Dann, hatten sich so ein paar Cleverlchen von der ARGE gedacht, ist der Antragsteller so schön am
unterschreiben und wir können ihm so die EinV unterjubeln.
So kam es auch: Frau Klink: "So das hier müssen Sie auch noch unterschreiben." (Jetzt "müssen" nicht
mehr "müssten")

Ich tat so als würde ich mir die 3 Seiten aufmerksam durchlesen, es aber nicht so richtig verstehen.
So sagte ich, ich würde die EinV mit nach Hause nehmen um sie dort in Ruhe zu prüfen und zu
unterschreiben.

Frau Klink war im Umgang mit ALG2 Antragstellern, die ihre Rechte wahrnehmen wohl noch
etwas ungeübt.
Ihre Stimme überschlug sich fast und in Ihren Adern hätte man außer Adrenalin vielleicht noch ein wenig
Blut nachweisen können...

"NEIN!!!! DAS GEHT NICHT!!!!!!"

Ich fragte, warum das nicht ginge.

'ICH KANN IHNEN DAS NICHT MITGEBEN ... DAS GEHT NICHT!!!' (Sinngemäß)

Ich sagte daraufhin, daß das sehr wohl ginge und ich ihr diese Erklärung heute hier nicht unterschreiben
würde.

"ALSO, SIE WOLLEN DAS NICHT UNTERSCHREIBEN???"

Ich wiederholte: "Nein, ich unterschreibe Ihnen das HEUTE HIER nicht!"

"DANN MÜSSEN SIE HIER WARTEN!!" (Sie sind festgenommen!) - Wahrscheinlich auch ein Vivento-Opfer.

Ich sagte, daß das kein Problem sei, worauf Frau Klink fast schon fluchtartig das Zimmer verließ.
Ihre Nervosität blieb irgendwie im Raum zurück und ich fragte mich, was ich wohl schlimmeres
verbrochen hätte, als auf meine Rechte zu bestehen.

Nach 2 Minuten (Rücksprache mit Vorgesetztem) kam Frau Klink zurück und erklärte mir mit immer noch
vor Nervosität zitternder Stimme, ich könne ein Exemplar mit nach Hause nehmen.
Aber ich solle es ihr am nächsten Tag unterschrieben wieder bringen.
Die Kopie würde sie dabehalten da ich diese ja auch unterschreiben müsse.

Also meine Kopie (mit Änderungen) zu Hause und die für die ARGE im Urzustand dann dort.
Das scheint die Auffassung der ARGE in Rastatt zum Thema Vertragsfreiheit zu sein.

Diese Leute wollen den Antragstellern von ALG2 nicht eingestehen, daß es sich bei der
Eingliederungsvereinbarung um einen völlig normalen Vertrag handelt, dessen Inhalt unter den
Vertragspartnern ausgehandelt werden kann!!

Wenn dem ALG2-Antragsteller an der EinV etwas nich gefällt, kann er diesen Passus streichen, oder selbst
Ergänzungen einfügen!

Aber aufgepasst!!!!!!!!
Die MA's in der ARGE unterschreiben beide Exemplare der EinV. Wird vom ALG2-Antragsteller eine
Änderung hinzugefügt und unter dieser Änderung unterschrieben, erkennen beide Vertragspartner den
Vertrag bis oberhalb Ihrer Unterschrift an.
Daher: Die Unterschriften des MA der ARGE bei Änderungen unbedingt(!!!) durchstreichen!!

Nachdem Frau Klink nun wieder an Ihrem Schreibtisch Platz genommen hatte und mich keines Blickes
mehr zu würdigen versuchte, übernahm ihre Kollegin Schreiber wieder das Gespräch:
Sie hätte mir auf meine Antragsunterlagen das heutige Datum aufgestempelt, damit ich ab dem Tag der
Antragstellung Anspruch auf Leistungen hätte.

Hätte die Frau das vorangegangene Gespräch mit ihrer Kollegin aufmerksam verfolgt, hätte sie daraus
entnehmen können: 'Ups, da sitzt einer, der Bescheid weiß...'
Ich müsse meinen Antrag auf die, mir ausgehändigten Formulare übertragen, da meine keine offiziellen
Formulare seien und sie sich deren Herkunft auch nicht erklären könne.

Ich hätte sie zwar gerne gefragt, ob sie schon mal was vom Internet gehört hätte, entschied mich dann
aber doch für die höflichere Variante und erklärte ihr, daß diese Formulare von der ganz offiziellen Seite
der BA stammen.

Frau Schreiber kehrte die Unverbesserliche raus und meinte, sie würde das nicht so kennen und ich hätte
darauf ja keine Zugriffsberechtigung und sie könne das nicht so akzeptieren...

Wenn ma kei Ahnung hat, schwätzt ma halt... Klugscheiss
Ist ja auch einfacher als lesen...
Hätte sich Frau Schreiber beim Lesen oder der Depp in seinem Umschul-Crash-Kurs ein wenig mehr

Mühe gegeben, wüssten beide heute, das auf dem Hauptantragsformular (das mit dem grünen Strich an
der Seite) innerhalb der Überschrift folgender Satz zu finden ist:
"Die Antragsformulare finden Sie auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik

"Formulare > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II"
Soviel zum Thema: "Lesen bildet."


RE: Arges aus der ARGE - Der 2. Anlauf - Zausi - 03.08.2011

Ist schon krass, was die sich leisten.
Sozialstaat adé kann ich da nur sagen. Wir steuern da einer sehr traurigen und in gewissen Zügen schon einmal da gewesenen Gesellschaftsform entgegen.

Confused