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Chef verweigert VL - Druckversion

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Chef verweigert VL - Ausgebeuteter - 25.03.2015

Hallo,

ich arbeite als Fahrer in einem Speditiosnunternehmen und das bereits seit vier Jahren. Da ich gern für die Zukunft vorsorgen möchte, habe ich vor mit meiner Freundin ein Haus zu Bauen. Mit dem Baufinanzierungsrechner auf dieser Website habe ich mir auch schon ausgerechnet, was ich dafür monatlich aufbringen müsste. Nun habe ich von Nachbarn und Freunden schon gehört, dass sie über ihren Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen beziehen, die in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Dabei übernimmt entweder der Arbeitgeber den gesamten Betrag oder AG und AN teilen ihn sich. Ich habe nun im letzten Personalgespräch nach einer VL gefragt und das 50-50 Prinzip angeboten, aber der Chef blieb stur und lehnte ab.

Kann ich dagegen was machen? Ist er verpflichtet sich zu beteiligen oder mir zumindest den Bausparer und die VL über die Firma einzurichten, sodass ich dann eben selbst einzahle?

Danke für eure Tipps


RE: Chef verweigert VL - Ausgebeuteter - 30.03.2015

Also zum Thema VL bin ich immer noch nicht schlauer, aber zum Thema Bauen habe ich eine interessante Übersicht gefunden, für alle die sich auch grad damit beschäftigen: http://www.focus.de/immobilien/kaufen/schuld-ist-die-ezb-in-diesen-73-landkreisen-laeuft-der-immobilienmarkt-schon-heiss_id_4450328.html


RE: Chef verweigert VL - Klavitter - 31.03.2015

N'Abend

Also eine Verpflichtung zur Zahlung von VWL besteht nicht! Diese Leistungen können jedoch tarifvertraglich geregelt sein. Dann hast Du einen Anspruch zumindest auf den Mindestanteil des Arbeitgebers.
Grundsätzlich ist die Haltung Deines AG's eher geistig unvollkommener Natur. Hat wohl in BWL gepennt...

Um die Einrichtung eines entsprechenden Kontos - Bausparvertrag oder was es sonst noch gibt mußt Du Dich jedoch selbst kümmern.
(Zu dem Thema: Wenn Du ein Angebot der BKM - Bausparkasse Mainz bekommst, zerknülle es in vier Teile und kick es in die Tonne. Einen unseriöseren Laden hab ich noch nicht erlebt!!)

Wenn Dir dann der Anteil, den Dein AG zahlt zu gering erscheint, kannst Du ihn je nach belieben Aufstocken.

Kümmere Dich um die Möglichkeit, Deinen Anteil durch den AG von Deinem Bruttogehalt abziehen zu lassen.
Ich weiß nicht genau, ob das geht.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht das bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei.

N8
Klavitter


PS: Nicht durch Probagandameldungen der Immobilienmafia und der Yellow-Press verrückt machen lassen. Bis Du in den Genuß Deiner VWL und Deines Bauspardarlehens kommst vergehen 8-10 Jahre.
Und bis dahin sieht alles nochmal ganz anders aus Wink


RE: Chef verweigert VL - Gehrkenstrauch - 28.04.2015

Also, grundsätzlich sind Bauspar- und VWL-Sachen ok, aber eine gute Idee ist dann nicht mehr, wenn man sich anschaut, was Konzerne und der Staat daraus machen. Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für die meisten nach aktuelle Konditionen gar nicht, null. Bausparen nur, wer noch gute Zinsen abgreifen kann und wirklich bauen will, aber auch nur dann. Aber darüber hinaus, sollte sich niemand was vom Bruttogehalt für solche Produkte abziehen lassen, das sage ich als Controller und jemand, der rechnen kann.