DummerChef.de

Normale Version: Arges aus der ARGE
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Tatort: Bundesagentur für Arbeit: hier Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung in Rastatt


Nach dem unverzichtbaren Entschluß meinerseits im Anschluß an ALGI nun ALGII zu beantragen, begab ich mich am 06.05.2010 in besagte Behörde um dort meinen Antrag einigermaßen schnell und unbürokratisch stellen zu können bzw. die nötigen Unterlagen abzuholen.

Daraus sollte nichts werden... Ich bekam ein Blatt in die Hand gedrückt, welches ich ausfüllen und in das folgende Gespräch mitnehmen solle.

Nach ca. einer Stunde empfing mich ein Herr Schählmann, dessen Position mir nicht ganz klar werden wollte:
"Ich habe zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen und die Berechtigung erfüllen, einen ALG 2-Antrag zu stellen, und Ihnen nach erfolgter Prüfung die Antragsunterlagen auszuhändigen."
Aha!... Diese cleveren Leute prüfen zuerst mal ob man Antragsberechtigt ist...Genauso
Steht nicht jedem Bürger das Recht zu, bei einer Behörde einen Antrag zu stellen?
Und ist es nicht Dienstpflicht jeder Behörde, vom Bürger gestellte Anträge vorbehaltslos entgegen zu nehmen, zu bearbeiten oder weiterzuleiten?
Für die ARGE in Rastatt gelten hierfür wohl Sonderregelungen...
Nun gut. Nach meinem Vortrag sah wohl auch dieser Sachbearbeiter ein, daß ich zu dem Kreis der Previligierten gehöre, die einen solchen Antrag tatsächlich stellen düfen.

Nach recht unbürokratischer Aushändigung der entsprechenden Formulare kam dann die bereits heiß ersehnte EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG !!!
'Der' (so Herr Schählman) 'Vertrag zwischen der ARGE und mir'
'Und ich müsse diese Vereinbarung unterschreiben, da ich sonst keine Leistungen erhalten würde...'
Auf die Tatsache, daß ich das Recht habe, die Vereinbarung mit nach Hause zu nehmen und sie unterschrieben (oder auch nicht) zurückbringen könne, wurde ich nicht hingewiesen. Sehr_verdaechtig

Als Bemühungen von meiner Seite aus wurde mir die Anfertigung von monatlich 7 "Bewerbungsbemühungen" auferlegt.
Auf meine Frage, welcher Rechtsgrundlage diese gerade 7 und nicht 6 oder 8 Bewerbungsbemühungen unterliegen wurde mit geantwortet, daß diese keiner Rechtsgrundlage unterlägen.
(Das muß man sich mal vorstellen... keiner Rechtsgrundlage...) Ach so... Die Sonderregelungen! Hätte ich ja fast schon wieder vergessen...
Auf jeden Fall habe er (Herr Schählmann) den Eindruck, daß ich ein so intelligenter Typ sei, der diese 7 Bewerbungen locker an einem Tag schaffen würde. (Netter Anschleimversuch)
Klar... 7 Müllbewerbungen per eMail sind schnell erledigt. Versteht man diesen "Dienst nach Vorschrift" in Rastatt unter Eingliederungsbemühungen?

Nachdem ich dem besagten Mitarbeiter das befriedigende Erlebnis der widerspruchslosen Annahme der, kaum viel mehr als als rechtswidrig zu bezeichnenden "Eingliederungsvereinbarung" beschert habe, verließ ich den Tempel der Überflüssigkeit.

Den ganzen Antrag incl. Eingliederungsvereinbarung habe ich nun widerrufen und werde ihn nach meinem Urlaub nochmals stellen. Diesmal ohne das dumme Vorabgeschwätz.
Die erneute EinV wird dann von mir ausgearbeitet, verändert oder verweigert und einem VA nötigenfalls gerichtlich begegnet.

Über das weitere Vorgehen werde ich berichten.

Viele Grüße Klavitter